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Abgemeldet, stillgelegt oder seit Monaten auf dem Hof: Wir kaufen Fahrzeuge ohne Zulassung an und holen sie ab, ohne dass Sie ein Kurzzeitkennzeichen brauchen.
- Abgemeldet kein Problem
- Transport per Anhänger
- Auch nach langer Standzeit
- Bundesweit
Ein abgemeldetes Auto wird von Monat zu Monat weniger wert. Das liegt selten am Kilometerstand – der bleibt ja stehen –, sondern am Stehen selbst: Bremsen setzen Rost an, die Batterie geht tief, Dichtungen härten aus, Reifen bekommen Standplatten. Wer sich also fragt, ob er noch warten soll: Warten kostet in dieser Situation Geld.
Wir kaufen Fahrzeuge ohne Zulassung regelmäßig. Für uns ändert die fehlende Zulassung nichts am Wert der Substanz, sondern nur am Transport – und den organisieren wir ohnehin selbst.
Abgemeldet, stillgelegt, außer Betrieb gesetzt
Die drei Begriffe meinen im Alltag dasselbe: Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt, die Kennzeichen sind entwertet, Steuer und Versicherung laufen nicht mehr. Sie erhalten dabei eine Abmeldebescheinigung, und das Reservierungsdatum des alten Kennzeichens ist darauf vermerkt.
Für den Verkauf brauchen Sie: die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Zulassungsbescheinigung Teil II, die Abmeldebescheinigung und alle Schlüssel. Ein Fahrzeug, das noch zugelassen ist, verkaufen Sie mit Schein, Brief und Kennzeichen – die Abmeldung erledigen Sie danach.

Wo ein nicht zugelassenes Auto stehen darf
Das ist der Punkt, an dem es für viele Halter teuer wird: Ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht abgestellt werden – auch nicht „nur für ein paar Wochen“ am Straßenrand vor dem Haus. Die Gemeinde kann es als Hindernis behandeln, abschleppen lassen und die Kosten dem Halter in Rechnung stellen. Auf dem eigenen Grundstück, in der Garage oder auf einem privaten Stellplatz ist das Abstellen dagegen völlig unproblematisch.
Wenn Ihr Fahrzeug also gerade im öffentlichen Raum steht, ist der Verkauf nicht nur wirtschaftlich, sondern auch praktisch die sauberste Lösung.
Transport ohne Kennzeichen – so machen wir das
- Anhänger. Der Regelfall bei rollfähigen Fahrzeugen ohne Zulassung.
- Abschleppwagen. Wenn die Räder blockieren, die Lenkung fest ist oder das Fahrzeug eng steht.
- Überführung mit eigenem Kennzeichen. Nur, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist und eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt.
Sie müssen weder ein Kurzzeitkennzeichen beantragen noch eine Versicherung abschließen. Sagen Sie uns nur, wie das Fahrzeug steht und ob eine Zufahrt für einen Transporter vorhanden ist.
Sonderfall: Fahrzeug aus einem Nachlass
Steht das Auto nach einem Todesfall auf den Namen eines Angehörigen, brauchen wir einen Nachweis, dass Sie darüber verfügen dürfen – in der Regel Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll, bei mehreren Erben eine Vollmacht der übrigen. Das klingt nach Bürokratie, ist aber schnell erledigt und schützt alle Beteiligten.
Steuer, Versicherung und der Tag nach dem Verkauf
Bei einem bereits abgemeldeten Fahrzeug ist dieser Punkt erledigt: Kfz-Steuer und Versicherungspflicht enden mit der Außerbetriebsetzung. Verkaufen Sie dagegen ein noch zugelassenes Auto, laufen beide weiter, bis das Fahrzeug abgemeldet oder umgemeldet ist. Lassen Sie es deshalb nach der Übergabe zügig außer Betrieb setzen und heben Sie die Bescheinigung auf.
Melden Sie den Verkauf außerdem Ihrer Versicherung. Guthaben aus einer im Voraus gezahlten Prämie wird anteilig erstattet, und der Schadenfreiheitsrabatt bleibt Ihnen in der Regel für einige Jahre erhalten, auch wenn Sie gerade kein Fahrzeug haben. Bewahren Sie den Kaufvertrag auf – er ist Ihr Nachweis, ab wann Sie nicht mehr Halter waren.
Häufige Fragen zum Verkauf ohne Zulassung
Muss ich das Auto vor dem Verkauf abmelden?
Nein. Sie können es abgemeldet oder zugelassen verkaufen. Ist es noch zugelassen, sollten Sie es nach der Übergabe außer Betrieb setzen lassen, damit Steuer und Versicherung enden.
Ich habe nur die Abmeldebescheinigung, keine Kennzeichen mehr.
Das genügt. Die Kennzeichen werden bei der Außerbetriebsetzung entwertet und sind danach ohne Bedeutung.
Darf ein abgemeldetes Auto auf der Straße stehen?
Nein. Ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Die Gemeinde kann es entfernen lassen, und die Kosten trägt der Halter. Auf privatem Grund ist das Abstellen dagegen unproblematisch.
Der Fahrzeugbrief ist weg. Kaufen Sie trotzdem?
Ja, aber es dauert länger. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss bei der Zulassungsstelle neu beantragt werden; das Aufgebotsverfahren nimmt einige Wochen in Anspruch. Klären Sie das am besten, bevor wir einen Termin vereinbaren.
Wie kommt ein nicht zugelassenes Auto zu Ihnen?
Gar nicht – wir kommen zu Ihnen. Für den Transport nutzen wir Anhänger oder Abschleppwagen, Sie müssen kein Kurzzeitkennzeichen besorgen.
Kaufen Sie auch Fahrzeuge ohne Papiere?
Das prüfen wir im Einzelfall. Ohne Nachweis, dass Sie über das Fahrzeug verfügen dürfen, können wir nicht kaufen – das ist für beide Seiten wichtig.
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Abgemeldetes Fahrzeug bewerten lassen
Schreiben Sie ins Formular, seit wann das Auto steht und ob es sich noch schieben lässt – danach richtet sich, womit wir kommen.
Montag bis Samstag 08:00–22:00 Uhr, Sonntag 10:00–18:00 Uhr. Das Online-Formular nimmt Anfragen rund um die Uhr entgegen.