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Vom Blechschaden bis zum Totalschaden: Wir kaufen Unfallfahrzeuge in jedem Zustand an, auch nicht fahrbereit und mit ausgelösten Airbags.
- Auch Totalschaden
- Gutachten willkommen
- Abschleppwagen möglich
- Bundesweite Abholung
Nach einem Unfall entscheidet sich in wenigen Tagen, was aus dem Fahrzeug wird. Die Werkstatt nennt eine Reparatursumme, das Gutachten nennt Wiederbeschaffungswert und Restwert, und plötzlich steht die Frage im Raum, ob sich die Instandsetzung überhaupt noch lohnt. Sobald die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden – technisch kann das Auto trotzdem weit davon entfernt sein, ein Wrack zu sein.
Genau diese Fahrzeuge kaufen wir. Ein Frontschaden, bei dem in Deutschland Stoßfänger, Scheinwerfer, Kühler und Airbags zu Neuteilpreisen gerechnet werden, ist im Export eine Reparatur mit Gebrauchtteilen zu einem Bruchteil der Kosten. Deshalb liegen unsere Angebote für Unfallfahrzeuge häufig über dem, was in einer Restwertbörse geboten wird.
Welche Unfallschäden wir ankaufen
- Front- und Heckschaden, auch mit ausgelösten Airbags
- Seitenschaden, eingedrückte Türen und Schweller
- Wildunfall und Hagelschaden
- Achs- und Fahrwerksschaden nach Bordsteinkontakt
- Wasserschaden nach Überschwemmung
- Brandschaden im Motorraum
- wirtschaftlicher und technischer Totalschaden
- bereits reparierte Fahrzeuge mit Vorschaden

Gutachten, Restwert und was Sie beachten sollten
Bei einem unverschuldeten Unfall beauftragt in der Regel ein Sachverständiger das Gutachten, und darin steht ein Restwert. Dieser Restwert ist die Zahl, mit der die gegnerische Versicherung rechnet. Ob und wann Sie das Fahrzeug zu einem anderen Preis verkaufen dürfen, hängt vom Einzelfall ab – klären Sie das bitte vorher mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Anwalt. Wir kaufen gern, aber wir können Ihnen diese Entscheidung nicht abnehmen.
Bei einem selbst verschuldeten Unfall ohne Vollkasko sind Sie dagegen frei: Dann zählt nur, welches Angebot Sie bekommen. Holen Sie ruhig mehrere ein und vergleichen Sie, was jeweils enthalten ist – Abholung, Abmeldung, Zahlungsweise.
Was Sie uns mitschicken sollten
- Fotos vom Schaden aus zwei Abständen: einmal das ganze Fahrzeug, einmal die beschädigte Stelle aus etwa einem Meter.
- Fotos vom Rest des Fahrzeugs – die unbeschädigten Seiten, Innenraum, Tacho.
- Das Gutachten, falls vorhanden, oder den Kostenvoranschlag der Werkstatt.
- Angaben zur Beweglichkeit: rollt das Fahrzeug, lässt es sich lenken, läuft der Motor?
Abholung nach dem Unfall
Steht das Auto noch beim Abschleppdienst oder auf einem Verwahrhof, sagen Sie uns Adresse und Öffnungszeiten – Standgebühren laufen dort täglich weiter, und je schneller das Fahrzeug abgeholt wird, desto weniger bleibt davon an Ihnen hängen. Aus der eigenen Garage oder vom Hof holen wir ebenso ab; wir brauchen nur eine Zufahrt, auf der ein Abschleppwagen rangieren kann.
Im Kaufvertrag wird der Unfallschaden ausdrücklich genannt. Damit verkaufen Sie das Fahrzeug erkennbar als Unfallwagen und sind auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen zum Unfallwagen
Kaufen Sie auch einen Totalschaden?
Ja. Entscheidend ist nicht das Wort im Gutachten, sondern was am Fahrzeug noch brauchbar ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist oft technisch weit von einem Wrack entfernt.
Ich habe ein Gutachten – hilft das?
Sehr. Schicken Sie es mit, am besten mit den Schadensfotos. Dann können wir die Bewertung genauer machen und Sie müssen weniger erklären.
Darf ich das Auto verkaufen, solange die Versicherung noch prüft?
Sprechen Sie das bitte vorher mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Anwalt ab. Bei einem unverschuldeten Unfall kann der Zeitpunkt des Verkaufs und der erzielte Restwert Einfluss auf die Regulierung haben. Wir sind Fahrzeugkäufer, keine Rechtsberater.
Müssen die Airbags noch drin sein?
Ausgelöste Airbags sind normal nach einem Unfall und kein Ausschlussgrund. Wichtig ist nur, dass Sie es erwähnen – das gehört zur Beschreibung des Schadens.
Was ist mit dem Fahrzeug, das nicht mehr rollt?
Auch das holen wir ab. Sagen Sie uns, ob die Räder noch drehen und ob das Auto frei steht oder zwischen anderen Fahrzeugen parkt.
Kaufen Sie auch reparierte Unfallwagen?
Ja. Ein fachgerecht instandgesetztes Fahrzeug mit Vorschaden ist für uns ein normales Auto. Bitte nennen Sie den Vorschaden trotzdem – er gehört in den Kaufvertrag.
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Unfallwagen bewerten lassen
Fotos vom Schaden und, wenn vorhanden, das Gutachten: Damit bekommen Sie in der Regel noch am selben Tag eine Einschätzung.
Montag bis Samstag 08:00–22:00 Uhr, Sonntag 10:00–18:00 Uhr. Das Online-Formular nimmt Anfragen rund um die Uhr entgegen.